Volkshochschule Badische Bergstraße
Luisenstraße 1 • 69469 Weinheim
06201.9963-0
251103-15
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden.
In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?
Frau Dr. Birgitta Stückrath ist stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach.
( Die Darstellung der Karte erfolgt über die Einbindung des externen Anbieters OpenStreetMap mittels Javascript, hierfür muss Javascript aktiviert und für diese Seite zugelassen sein. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.)