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251103-15
Fortbildung für das Schöffenamt: Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit - Online
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden? Frau Dr. Birgitta Stückrath ist stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach.
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